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   BFH, 10.08.1994 - V B 44/94   

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https://dejure.org/1994,11301
BFH, 10.08.1994 - V B 44/94 (https://dejure.org/1994,11301)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1994 - V B 44/94 (https://dejure.org/1994,11301)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1994 - V B 44/94 (https://dejure.org/1994,11301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision wegen Abweichung einer Vorentscheidung von einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.08.1988 - X R 55/81

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei späterem Verlust der Originalrechnung

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - V B 44/94
    Mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision rügt die Klägerin, das FG sei von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 5. August 1988 X R 55/81 (BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120) abgewichen, weil der Unternehmer Vorsteuerbeträge danach nicht nur durch Vorlage der Originalrechnungen, sondern mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Mitteln führen könne.

    Soweit die Klägerin die Zulassung der Revision wegen Abweichung der Vorentscheidung (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --) von dem BFH- Urteil in BFHE 154, 477, BStBl II 1989, 120 begehrt, entspricht die Beschwerde nicht den gesetzlichen Anforderungen.

  • BFH, 04.03.1992 - II B 201/91

    Behauptung eines nicht protokollierten Beweisantrags genügt nicht

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - V B 44/94
    Ferner ist darzulegen, inwiefern die unterlassene Sachaufklärung zu der sachlich-rechtlichen Auffassung des FG geführt haben kann, sowie schließlich, daß die unzureichende Sachaufklärung vor dem FG rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund des Verhaltens des FG nicht mehr vor diesem gerügt werden konnte (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z. B. Beschluß vom 4. März 1992 II B 201/91, BFHE 166, 574, BStBl II 1992, 562).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - V B 44/94
    Nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO muß der Beschwerdeführer abstrakte, entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus divergierenden Entscheidungen des BFH oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes so genau bezeichnen, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 10.08.1994 - V B 44/94
    Nach § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO muß der Beschwerdeführer abstrakte, entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus divergierenden Entscheidungen des BFH oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes so genau bezeichnen, daß eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 17.02.1999 - IV B 53/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Divergenz; Mietverträge zwischen

    Die Rechtssätze sind so genau wiederzugeben und einander gegenüberzustellen, daß die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschlüsse vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479; vom 10. August 1994 V B 44/94, BFH/NV 1995, 637, und vom 28. April 1998 II B 27/97, BFH/NV 1998, 1246; vgl. Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 63).
  • BFH, 01.07.1998 - IV B 113/97

    Voraussetzungen einer auf Divergenz gestützten Nichtzulassungsbeschwerde -

    Darüber hinaus gehört zur ordnungsgemäßen Bezeichnung i. S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO, daß der Beschwerdeführer abstrakte, entscheidungserhebliche Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG und abstrakte Rechtssätze aus Entscheidungen des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) so genau wiedergibt und einander gegenüberstellt, daß die behauptete Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Beschlüsse in BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, und vom 10. August 1994 V B 44/94, BFH/NV 1995, 637; vgl. Gräber/Ruban, a. a. O., § 115 Anm. 63).
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